Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehr Witten ist die Jugendorganisation der Feuerwehr Witten.

Auf eine Initiative der Freiwilligen Feuerwehr in Witten-Bommerholz wurde sie am 28.04.1982 mit 15 feuerwehrbegeisterten Jungen aus allen Wittener Stadtteilen zwischen 10 und 17 Jahren gegründet und hatte damals ihren Stammsitz bei der FF-Löscheinheit Bommerholz. Ab 1991 wurde die Jugendfeuerwehr dann bei der Löscheinheit Altstadt weitergeführt. Im Jahr 1995 entstand eine zweite JF-Gruppe bei der Löscheinheit Heven und die  Jugendfeuerwehr Witten teilte sich die in die Gruppen Nord und Süd auf. Im Verlauf der folgenden Jahre entstanden acht weitere JF-Gruppen, sodass heute jede Löscheinheit über eine eigene Jugendgruppe verfügt, insgesamt sind es zehn. Im Jahr 2016 ist so die Mitgliederzahl auf insgesamt 157 Kinder und Jugendliche angestiegen, davon 34 Mädchen.

Für die Betreuung und Schulung stehen 65 Helferinnen und Helfer zur Verfügung, davon 10 qualifizierte Jugendgruppenleiter.

Organisation

  • 10 Jugendgruppen Gruppen
  • Stadtjugendfeuerwehrwart (oberste Führungsperson der Jugendfeuerwehr)
  • Gruppenleitergremium (Vereinigung der Jugendgruppenleiter)
  • Jugendausschuss (Mitgliederausschuss)
  • eigene Uniform und Schutzkleidung wird gestellt
  • technische Abhängigkeit von der FF (Fahrzeuge und Geräte)
  • Unterbringung in den Gerätehäusern der FF
  • eigenes JF-Löschfahrzeug (ein weiteres LF wird angestrebt)
  • eigene Räumlichkeiten (nicht alle Gruppen, wird angestrebt)
  • Mitgliedschaften Kreis- /Landes / Bundesjugendfeuerwehrverband

Aufgaben und Ziele

  • Gesetzl. Vorgabe gem. §13 BHKG NW
  • Heranführung von Kindern und Jugendlichen an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr
  • Nachwuchsgewinnung für die Freiwillige Feuerwehr
  • Erwerb und Förderung sozialer Kompetenz
  • Vermittlung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundwerte
  • Gegen Gewalt und Extremismus
  • Für Demokratie und Gleichberechtigung
  • Für Inklusion und gegen Kindeswohlgefährdung
  • Für Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
  • Hilfsbereitschaft gegenüber allen Menschen
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (über den Landesverband gem. SGB VIII)
  • Feuerwehrausbildung / allgem. Jugendarbeit = Verhältnis 50/50

Aktivitäten

  • Regelmäßige Zusammenkunft gem. Jahresdienstplan (alle 2 Wochen)
  • Teilnahme an Leistungswettbewerben (Jugendflamme, Leistungsspange)
  • Kindgerechte Löschübungen und Personenrettung
  • Ausflüge, Exkursionen
  • Basteln und Werken
  • Schwimmen
  • Teilnahme an Umweltschutzaktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fahrzeug- und Gerätepflege
  • Zeltlager, Ferienfreizeiten
  • 24-Std. Übungen (Berufsfeuerwehrtage)
  • Teilnahme an Kreisjugendfeuerwehrtagen
  • Mitwirkung bei Kreisjugendfeuerwehreinsatzübungen
  • Gemeinschaftsübungen mit anderen Hilfsorganisationen (THW, DRK, ASB)
  • Theoretische Ausbildung ( Dienstvorschriften, Unfallverhütung etc.)
  • Erste-Hilfe  Ausbildung
  • Vorbereitende modulare Fw-Grundausbildung (ab 16 J.)
  • Exkursionen, Besuch von Freizeitparks
  • Mitwirkung bei größeren Feuerwehrdienstlichen Veranstaltungen