Einsatz und Organisation
Die Abteilung Einsatz und Organisation (37.2) gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
37.2 Abteilungsleiter „Einsatz und Organisation“
Er entscheidet in Organisations- und Personalangelegenheiten, ist verantwortlich für die Ihm unterstellten Sachgebiete im Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Rettungsdienst.
Er ist der stellvertretender Leiter der Feuerwehr.
Ihre Ansprechperson
Herr Lieder
feuerwehr@stadt-witten.de 02302/581-3720 37 Einsatz und Organisation Adresse | Öffnungszeiten |37.21 Einsatzvorbereitung und Personalplanung
In diesem Sachgebiet wird die Personalplanung bearbeitet. (Dienstpläne, Urlaub usw.) Es werden Einsatzpläne für besondere Objekte wie z.B. Krankenhäuser, Schulen, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten bearbeitet.
Ihre Ansprechperson
Herr Kordel
feuerwehr@stadt-witten.de 02302/581-3721 37 Einsatz und Organisation Adresse | Öffnungszeiten |37.22 Aus- und Fortbildung
37.02 Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr
Hier werden sämtliche Belange der Freiwilligen Feuerwehr (FF) bearbeitet. Zur Freiwilligen Feuerwehr gehören ca. 350 ehrenamtlich aktive Einsatzkräfte, ca. 150 Mitglieder der Jugendfeuerwehr sowie ca. 140 Angehörige der Ehrenabteilung. Die Geschäftsstelle koordiniert die Aus- und Fortbildung der aktiven Einsatzkräfte der FF in Kooperation mit dem Sachgebiet 37.22
Ihre Ansprechperson
Herr Böth
feuerwehr@stadt-witten.de 02302/581-3702 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Adresse | Öffnungszeiten |37.23 Rettungsdienst
Der Sachbearbeiter organisiert und überwacht die Ausbildung im Rettungsdienst für den Bereich der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr.
Er ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes im Organisationsbereich der Stadt Witten.
Ihre Ansprechperson
Herr Stinshoff
feuerwehr@stadt-witten.de 02302/581-3723 37 Einsatz und Organisation Adresse | Öffnungszeiten |37.23-F Fahrschule
Der Fahrlehrer organisiert und führt die Führerscheinausbildung der Feuerwehrangehörigen in den Klassen C und CE sowie Unterweisungen und Belehrungen in Fragen des Verkehrsrechtes durch.