Kampfmittel
Kampfmittelfunde / Bauanfragen / Überprüfungen und Beseitigung von sonstiger Munition
Werden Gegenstände gefunden, die auf Kampfmittel / Munition hindeuten, so haben
diese vor Ort zu verbleiben und die Feuerwehr ist sofort zu informieren
Telefon 02302 / 923 - 0 Einsatzzentrale
Es darf keinerlei Munition egal welcher Art transportiert werden !
Baumaßnahmen :
Gemäß Bauordnungsgesetz ( § 16 BauO NRW ) sind Bauherren verpflichtet den Nachweis zu erbringen das dass Baugelände nicht mit Kampfmitteln belastet sein kann / ist.
Dazu werden Pläne im Maßstab 1:1000 und 1:5000 aus der Deutsche Grundkarte DGK mit Koordinaten benötigt.
Das StA. überprüft dann ob ggf. dieses Baugelände oder angrenzende Bereiche bereits per Luftbildauswertung ausgewertet wurden und ob dort überhaupt Kampfhand- lungen stattfanden (Bombenabwürfe oder sonstiger Beschuss).
Sollte hier kein Ergebnis vorliegen, wird dann bei der Bez.Reg.Arnsberg eine Luftbildauswertung beantragt.
Die Dauer dieser Auswertung beträgt z.Zt. ca. 4- 6 Wochen .
Sie werden dann schnellstmöglich über die weiteren Maßnahmen nach den Auswertungsergebnis informiert.