Abt. 37.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Neben dem abwehrenden Brandschutz wird dem Vorbeugenden Brandschutz (VB) der gleiche Stellenwert eingeräumt. Durch die konsequente Wahrnehmung dieser Aufgabe kann eine Vielzahl von Menschenleben und große Sachwerte geschützt werden. Der Gesetzgeber hat deshalb die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG-NRW) im Einzelnen festgeschrieben
Die Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes beraten Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Bereichen des Brandschutzes.
Für die Genehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren (Bauordnungsamt) erstellt der VB brandschutztechnische Stellungnahmen, die als Auflagen in die Baugenehmigungen Eingang finden und dazu beitragen, die vom Gesetzgeber definierten Schutzziele zu erfüllen. Dabei richtet sich das Augenmerk nicht nur auf die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, sondern es ist insbesondere darauf zu achten, dass im Brandfall die Einsatzkräfte des abwehrenden Brandschutzes in die Lage versetzt werden den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
In Objekten, in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, wird regelmäßig (alle 5 Jahre) im Rahmen einer Brandschau überprüft, ob brandschutztechnische Mängel oder Gefahrenquellen vorhanden sind.
Für größere Veranstaltungen werden brandschutztechnische Belange definiert (Auflagen) und kontrolliert (Brandschutzsicherheitswache).
Der VB unterweist Betriebe im betrieblichen / organisatorischen Brandschutz, um Gefahren im täglichen Arbeitsleben zu minimieren. Des Weiteren unterstützt der VB Kindergärten und Schulen bei der Brandschutzerziehung, indem er Mitarbeitende in die Einrichtungen entsendet, die vor Ort das Erkennen von Gefahren und Informationen über das Verhalten im Brandfall vermitteln.