Feuerwehrzufahrten

Um den sicheren und schnellen Einsatz der Feuerwehr zu ermöglichen, sind in vielen Fällen Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr an Gebäuden notwendig.

 Dies ist  insbesondere in folgenden Situationen der Fall:

- das Gebäude liegt weiter als 50m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt.

- die Fensterbrüstung  des obersten Geschosses liegt höher als 8m über der Geländeoberfläche.

- die Rettung von Personen ist außer vom Treppenraum nur über die Gebäuderückseite möglich.

- das Gebäude unterliegt einer besonderen Nutzung und/ oder ist besonders groß.

 

Zugänge, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen müssen, damit sie im Einsatzfall sicher genutzt werden können, bestimmten Anforderungen genügen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Feuerwehrzufahrten.

 

Die gesetzliche Grundlage zur behördlichen Forderung von Feuerwehrzufahrten findet sich in §5 -Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken- der Bauordnung NRW (BauONRW).