Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder im Privatbereich
..... In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. (BauO NRW §49 Abs.7)
Rauch, die tödliche Bedrohung
In der Bundesrepublik Deutschland kommt es jährlich ca. 60.000-mal zu Haus- und / oder Wohnungsbränden. Dabei versterben über 600 Personen, über 5000 Personen werden verletzt, die Sachschäden, die entstehen, bewegen sich im mehrstelligen Millionenbereich. Etwa 40.000 dieser Brände ereignen sich in der Nacht. Bei all diesen Bränden besteht die Hauptgefahr nicht in der offenen Flamme. Die tatsächliche Gefahr für die Person geht vom Brandrauch aus. Denn Rauch ist schneller als Feuer - und lautloser. Ein Atemzug kann hier bereits tödlich sein. Durch den Einsatz eines Rauchmelders kann hier jeder einzelne einen aktiven Beitrag zum Brandschutz leisten.
Brandtote sind Rauchtote
Die gefährlichsten Mythen :
- "Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit die Wohnung zu verlassen." Irrtum, sie haben durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein.
- "Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren." Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur zwei Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
- "Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher" Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.
- "Steinhäuser brennen nicht." Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100 g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchgasvergiftung zu erzeugen.
- "Rauchmelder sind zu teuer." Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wieviel ist ihnen Ihr Leben wert? Außerdem, ein guter Rauchmelder kostet heutzutage nur noch max. 15 €.
Was man beim Kauf eines Rauchmelders beachten soll:
Es gibt eine Vielzahl von Produkten auf dem Markt, die sich in Ausführung und Qualität stark voneinander unterscheiden.
Deshalb raten Fachverbände und Feuerwehren zu Rauchmeldern, die folgende Kriterien erfüllen:
- Entsprechend der DIN 14676 (Anwendungsnorm)
- seit August 2008 dürfen nur noch zertifizierte Rauchmelder nach DIN EN 14 604(Europäische Produktnorm) verkauft werden. Damit erfüllen alle im deutschen Handel angebotenen Geräte die wichtigen Qualitätsstandards.
- VDS zugelassen, nach ERG/Gs und CE geprüft
- Vernetzbar mit anderen Rauchmeldern
- Montagesperre bei nicht eingelegter Batterie
- Testknopf zur Überprüfung der Batterie, Elektronik und Rauchkammer
- Leuchtdiode zur äußerlichen Anzeige der Funktionsbereitschaft
- Batteriewechselanzeige akustisch mind. 30Tage vorher
- Hergestellt aus halogenfreiem Kunststoff
- Fliegen- und Insektengitter im Inneren
- Langzeitgarantie des Herstellers
- Leichte Montage
- Verständliche Gebrauchsanweisung
Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit „Q“
Erhöhte Qualitätskriterien und technische Weiterentwicklungen bei Rauchwarnmeldern werden jetzt wieder transparent durch ein neues Prüfzeichen am Markt dargestellt. Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit Mitte September 2011 das neue „Q“ als unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind.
Folgende Leistungsmerkmale sind für diese Rauchwarnmelder ausschlaggebend:
- Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01¹. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten² wie VdS Schadenverhütung GmbH (Köln) und KRIWAN Testzentrum GmbH (Forchtenberg) durchgeführt. In Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS und KRIWAN Testzentrum bietet das „Q“ daher eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt.
¹ vfdb: Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Die vfdb-Richtlinie kann beim VdS-Verlag bestellt werden.
² Prüfinstitute, die bereits als Prüfstelle für die Prüfung von Rauchwarnmeldern auf Konformität zu der nach EU-Bauproduktenrecht mandatierten Produktprüfnorm EN 14604 durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugelassen und an die EU-Kommission notifiziert sind.
EN 14604 wird ergänzt
Das neue „Q” ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.
Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.
- Bei der Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) zu installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume sowie der Keller und der Dachboden mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder auf jeder Ebene.
Alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden
Was tun, wenn es brennt?
- Bewahren Sie Ruhe und geraten nicht in Panik.
- Verlassen Sie mit allen anderen Haushaltsmitgliedern umgehend die Wohnung. Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen.
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.
- Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
- Warnen Sie andere Hausbewohner.
- Rufen sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich von außerhalb der Wohnung oder des Hauses an und nennen Sie Namen, Anschrift und Brandort und warten auf Rückfragen des Leitstellen-Personals.
Quelle Bild: www.rauchmelder-lebensretter.de